Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist im
§ 24h SGB V verankert.

Schwangerschaft

Während der Schwangerschaft und nach der Entbindung kann es aus gesundheitlichen Gründen zu Einschränkungen kommen, die die Haushaltsführung erschweren oder unmöglich machen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die Sie im Alltag unterstützt.

Anspruchsdauer

Ihr Anspruch auf diese Haushaltshilfe besteht so lange, wie Ihr Arzt die Notwendigkeit bestätigt.

Kosten

Für Unterstützung während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung entfällt die gesetzliche Zuzahlung, und die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Haushaltshilfe vollständig.

Beispiele

• Frühzeitige Wehen
• Verordnete Bettruhe
• Chronische Krankheit der Mutter
• Krankheit des Kindes
• Geburtsverletzungen

Leistungen

• Wäsche waschen
• Kochen
• Bügeln
• Reinigung der Wohnräume
• Einkäufe erledigen und vieles mehr!

Unsere Versprechen

Kooperationspartner

Unsere Alltagshilfe

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Thema Haushaltshilfe während der Schwangerschaft und nach der Entbindung finden Sie auf den Websites Ihrer Krankenkasse oder bei den folgenden Verbänden:

Zusammenfassung:
  • Schwangere und Mütter haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen Unterstützung im Haushalt benötigen.
  • Die Kosten für die Haushaltshilfe werden von der Krankenkasse übernommen.
  • Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder den oben genannten Verbänden.

Beantragen Sie Ihre Haushaltshilfe

Kontaktieren Sie uns noch heute, um Alltagshilfe in Anspruch zu nehmen. Gerne beraten wir Sie rundum ärztliche Verordnungen, Kosten und vieles mehr!

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