Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist im
§ 38 SGB V verankert.

Haushaltshilfe

Die Krankenkasse kann Ihnen bei einer schweren Erkrankung, nach einem Unfall oder Mutterschaft, eine Haushaltshilfe zur Seite stellen. Diese übernimmt Aufgaben im Haushalt, die Sie selbst nicht erledigen können, und sorgt so für Ihre Genesung und die Aufrechterhaltung Ihres Alltags. Selbstverständlich kann die Haushaltshilfe auch privat in Anspruch genommen werden. 

Anspruchsdauer

Die Anspruchsdauer beträgt bis zu 26 Wochen mit Kind. Ohne Kind sind es bis zu 28 Tage.

Kosten

Die Krankenkasse übernimmt 90 % der Kosten für eine Haushaltshilfe nach einem Unfall oder Krankheit.

Leistungen

• Wäsche waschen
• Kochen
• Bügeln
• Reinigung der Wohnräume
• Einkäufe erledigen und vieles mehr!

Beispiele:

• Unfallgeschehen
• Arbeitsunfälle
• Onkologische Erkrankungen
• Neurologische Erkrankungen
• Und viele mehr!

Seniorenhilfe

Wenn ältere Menschen aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder anderen Umständen Unterstützung im Haushalt benötigen, kann eine Seniorenhilfe eine wertvolle Unterstützung sein. Sie deckt eine Vielzahl von Dienstleistungen ab, um den Alltag älterer Menschen zu erleichtern und ihre Selbstständigkeit zu erhalten.

Dies kann zudem ein wichtiger Beitrag zur Entlastung der Angehörigen sein.

Schwangerschaft

Während der Schwangerschaft können Frauen durch körperliche Veränderungen und Einschränkungen zusätzliche Hilfe im Haushalt benötigen. Unsere Haushaltshilfe während der Schwangerschaft bietet Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben, damit sich die werdende Mutter entspannen und auf ihre Gesundheit konzentrieren kann.

Beantragen Sie Ihre Alltagshilfe

Kontaktieren Sie uns noch heute, um Alltagshilfe in Anspruch zu nehmen. Gerne beraten wir Sie rundum ärztliche Verordnungen, Kosten und vieles mehr!

© 2025... mehr Zeit fürs Leben

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner