
Antragstellung und Unterstützung
Pflegegrad
Mit zunehmendem Alter oder aufgrund von Krankheiten kann es zu einer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit kommen. In diesen Fällen kann die Pflegeversicherung finanzielle Unterstützung leisten. Um diese zu erhalten, muss ein Pflegegrad beantragt werden.
Hier kommen wir ins Spiel. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung eines Pflegegrades.
Es gibt fünf Pflegegrade, die von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung) reichen. Der Pflegegrad bestimmt die Höhe der finanziellen Leistungen, die von der Pflegeversicherung gewährt werden.
Der Entlastungsbetrag steht allen Personen mit einem Pflegegrad ab 1 zu. Er beläuft sich auf 125 € monatlich (1.500 € jährlich) und kann hervorragend für die Finanzierung einer Haushaltshilfe genutzt werden.
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Verhinderungspflege. Die jährliche Höhe dieser Leistung beträgt 1.612 €.
Zusätzlich zur Verhinderungspflege können Sie ab Pflegegrad 2, 806 € pro Jahr aus der Kurzzeitpflege für eine Haushaltshilfe nutzen.
Unsere Versprechen
- Individuelle Betreuung
- Zuverlässigkeit
- Qualifiziertes Personal
- Ansprechpartner
- Direkte Abrechnung mit den Kassen
Kooperationspartner
- Hebammen
- Dialysezentren
- Krankenhäuser
- Frauenärzte
- Soziale Dienste uvm.
Unsere Alltagshilfe
- Kochen
- Wäsche waschen & bügeln
- Betreuung
- Begleitung zu Behördengängen
- Leichte Gartenarbeiten
- Haushaltsarbeiten uvm.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zum Thema Pflegegrad finden Sie auf den Websites Ihrer Pflegekasse oder bei den folgenden Verbänden:
- Bundesministerium für Gesundheit(https://www.bundesgesundheitsministerium.de/)
- Verband der Ersatzkassen e. V. (https://www.vdek.com/)
Zusammenfassung:
- Pflegebedürftige haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung von der Pflegeversicherung.
- Um diese zu erhalten, muss ein Pflegegrad beantragt werden.
- Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad.
- Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder den oben genannten Verbänden.
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